Ordnungsamt informiert
Räum- und Streupflicht bei Glätte
Aus gutem Grund informiert das Ordnungsamt über die Räum- und Streupflicht im Winter. Anlieger von öffentlichen Straßen haben den Winterdienst selbst auszuführen oder damit Fachfirmen zu beauftragen. Das ist in Paragraf 3 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes festgelegt. Für den Fußgängerverkehr muss auf Gehwegen in Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens auf einer Breite von 1,50 Meter Schnee und Eis geräumt werden, bei allen anderen Straßen von mindestens einem Meter. Schnee ist...