Wirksamkeit

Beiträge zum Thema Wirksamkeit

Bauen und Wohnen

Befristeter Mietvertrag

Ein befristeter Mietvertrag ist nur wirksam, wenn der Beginn schriftlich festgelegt ist. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 20/2013) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Nach Auffassung der Bundesrichter muss dazu jedoch nicht schon im Mietvertrag ein konkretes Datum eingesetzt werden (Az.: XII ZR 104/12). Es reicht auch die Formulierung, der Vertrag beginne "mit Übergabe der Mieträume". dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 20.03.14
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