Besonderer Wohnbedarf in Spandau
Es gibt Sozialwohnungen, die nur an Wohnberechtigungsschein-Inhaber mit besonderem Wohnbedarf vermietet werden dürfen. Zu den Berechtigten für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) mit besonderem Wohnbedarf können bspw. Personen mit nachgewiesener Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50 und darüber), Personen in Einrichtungen der sozialen Wohnhilfe oder sonstigen Behelfsunterkünften (z.B. Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen), ältere Menschen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben und...