Soziales
Geänderte Regeln für Schülerbeförderung
Kostenlos mit Bus und Bahn unterwegs
Lichtenberger Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können jetzt die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen. Es kommt nicht mehr wie bisher auf die Länge des Schulweges an. Die Regelung gilt auch für Gleichaltrige, die von der Schulpflicht zurückgestellt sind. Wer aktuell einen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag hat, kann für seinen Nachwuchs die kostenlose Schülerbeförderung beantragen. Die nötigen Formulare für...