Bisher nur geringe Ausbeute
Tempelhof-Schöneberg. Seit 1. Mai 2014 gilt in Berlin das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Es soll verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum dem Markt entzogen wird, vor allem in Form lukrativer Ferienwohnungen. Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen hat das Bezirksamt 34 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuführen können. Nach den Worten von Ordnungsstadtrat Oliver Schworck (SPD) sind derzeit noch 57 Amtsverfahren wegen Leerstand und 70 wegen zweckfremder Nutzung als...