Keine Pflicht, aber ratsam: Protokoll bei Wohnungsübergabe
Die Kisten sind verstaut, der Umzugswagen ist bereit zur Abfahrt. Bleibt nur noch, dem Vermieter die Wohnung zu übergeben. Ein Übergabeprotokoll ist hier zwar keine Pflicht, aber ratsam. "Mieter und Vermieter sollten möglichst gemeinsam durch die Wohnung gehen und Schäden protokollieren", sagt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund. "Im Protokoll sollten detailliert die Schäden aufgelistet werden. Also etwa: Im Wohnzimmer an der rechten Wand ist die Tapete schief. Oder: In der...