Änderungen bei Sozialleistungen ab August
Am 1. August treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die Leistungen für Bildung und Teilhabe betreffen. Unter anderem erhöhen sich die Zuschüsse zum Schulbedarf auf insgesamt 150 Euro - zahlbar in zwei Raten - und die sogenannten Teilhabeleistungen auf monatlich 15 Euro. Dazu zählen beispielsweise Mitgliedsbeiträge für Vereine oder den Musikunterricht. Wichtigste Neuigkeit: Alle Berliner Schülerinnen und Schüler können von diesem Tag an kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen....