„Geisterhäuser" bewohnbar machen
Ab sofort können die Bezirke deutlich höhere Strafen gegen die Eigentümer*innen von sogenannten „Geisterhäusern“ verhängen. Die bisher auf 25.000 Euro beschränkte Summe an Bußgeldern wird auf eine halbe Million Euro erhöht. Zudem können Bezirke bei Zuwiderhandlung von Eigentümer*innen einen Treuhänder einsetzen, um Wohnraum bewohnbar zu machen. Rechtliche Grundlage um gegen "Geisterhäuser" vorzugehen ist das Wohnungsaufsichtsgesetz, das im Bezirk in der Zuständigkeit des Stadtrats...