Wohnungsgeberbestätigung

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Soziales

Bürgeramt: Nur noch bargeldlose Zahlung an der Sonnenallee

Neukölln. Am 1. November tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Wer sich künftig bei einer neuen Adresse anmelden will, muss eine „Wohnungsgeberbestätigung“ vorlegen. Darauf weist das Neuköllner Bezirksamt hin. Die Neuerung des Meldegesetzes betrifft jeden, der den Wohnort wechselt: Außer dem Ausweis oder Pass muss in allen deutschen Bürgerämtern bei der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Einzug zusätzlich eine „Wohnungsgeberbestätigung“ vorgelegt werden. Die Bestätigung muss vom...

  • Neukölln
  • 19.10.15
  • 1.622× gelesen
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