Eidechsenschutz per Eilantrag
Erweiterung des Landschaftsfriedhofs Gatow ist erst einmal gestoppt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Fall der bedrohten Zauneidechsen auf dem Landschaftsfriedhof Gatow einem Eilantrag des NABU Berlin stattgegeben. Das bedeutet, die Arbeiten auf dem Friedhof sind zunächst ausgesetzt und die dafür erteilte Ausnahmegenehmigung ist nicht wirksam. Sie war im März auf Antrag des Spandauer Grünflächenamts von der Senatsumweltverwaltung erteilt worden. Hintergrund: Der Landschaftsfriedhof Gatow ist eine der wichtigsten Begräbnisstätten in Berlin für muslimische...