Bauen und Wohnen
Lästiger Zigarettenqualm
Zigarettenrauch aus der Nachbarwohnung kann eine Mietminderung rechtfertigen. Das gilt nach Ansicht des Landgerichts Lübeck zumindest dann, wenn der Rauch aus baulichen Gründen in die Wohnung dringt (Az.: 27 C 1549/13). Weil die Beeinträchtigung nur zeitweise auftrat, hielten die Richter zufolge eine Kürzung von fünf Prozent der Bruttomiete für gerechtfertigt. dpa-Magazin / mag