Bauen und Wohnen
Verbot von Unkrautmittel auf Wegen
Unkrautvernichtungsmittel dürfen auf Gehwegen, Bürgersteigen und Zufahrten nicht verwendet werden. Ihr Einsatz ist hier laut dem Pflanzenschutzgesetz verboten.Das gilt selbst, wenn die Mittel im Handel frei verkäuflich sind oder die Produkte als biologisch abbaubar gelten. Bei einem Verstoß drohen Geldbußen von bis zu 50 000 Euro. Herbizide dürfen nur auf Flächen verwendet werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, erläutert die Landwirtschaftskammer...