Zwangsregistrierung

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Politik
Hundehalter müssen ihre Vierbeiner bis zum 1. Juli in einem zentralen Hunderegister gebührenpflichtig anmelden. | Foto:  Dirk Jericho

Erst jeder sechste Hund
Übergangsfrist für Eintrag ins Zentralregister endet am 30. Juni

Nach dem verschärften Hundegesetz müssen Hundehalter seit 1. Januar ihre Tiere im neuen Hunderegister gebührenpflichtig anmelden. Die für das umstrittene Register zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz weist darauf hin, dass die Übergangsfrist zur Anmeldung am 30. Juni abläuft. Bisher haben erst rund 21.000 Halter ihre Hunde auf dem Onlineportal eingetragen. Das ist nur jeder sechste Hund im Vergleich zu den Tieren, die bei der Finanzverwaltung wegen der...

  • Mitte
  • 03.06.22
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