Weiter Streit um Gebühren
Bezirksamt besteht auf Zweckentfremdungsabgabe für Frauennotunterkunft
Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte beklagt, dass das Bezirksamt für das Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not in der Tieckstraße 17 weiterhin auf die Zahlung einer Zweckentfremdungsabgabe besteht. Das Amt verweist auf das Gesetz, will die Abgabe aber halbieren. Vor zehn Wochen wurde das Haus an der Tieckstraße eröffnet. Die Diakonie, die in dem ehemaligen Pfarr- und Gemeindehaus der Golgatha-Gemeinde möblierte Frauenwohnungen für betreutes Einzelwohnen sowie Appartements zur temporären...