Nur halb so viele Wahlplakate
Bezirk begrenzt Parteienwerbung vor der Wahl am 26. September
Nur noch zwei Monate, dann ist Superwahlsonntag in Berlin. Am 26. September werden Bundestag, Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlung gewählt. In den Wochen davor werden wieder überall Wahlplakate zu sehen sein, diesmal aber deutlich weniger als sonst üblich.
Das Bezirksamt kam diesbezüglich einer entsprechenden Aufforderung der BVV nach. Diese hatte im Februar einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, Linken und Grünen beschlossen. Begrenzt werden sollte laut Beschluss die Anzahl an Wahlplakaten pro Partei, die über eine Sondernutzungserlaubnis genehmigt werden. Hintergrund ist, dass Bürgerbeschwerden und Umweltaspekte bereits bei vergangenen Wahlen eine Rolle spielten. Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig. Das Thema fällt damit in das Ressort von Stadtrat Rainer Hölmer (SPD). „Mit Wahlwerbung präsentieren Parteien sich und ihr politisches Programm. Da die Parteien die politische Willensbildung der Bevölkerung unterstützen sollen, ist Wahlwerbung in Deutschland gewollt und in besonderem Maße privilegiert“, erklärte er in der letzten BVV-Sitzung vor der Sommerpause.
Wahl- beziehungsweise Parteiwerbung unterliege dem Schutz der Verbreitungs- und Meinungsfreiheit sowie der Parteifreiheit (Artikel 5 und 21 im Grundgesetz). Beschränkungen zu Größe, Zahl und Standorten von Wahlplakaten sind laut Hölmer „zum Schutz des Ortsbildes dem Grunde nach möglich“.
Eine Beschränkung der Plakatanzahl sei hingegen in der Vergangenheit nicht praktiziert worden. Das sei, so Hölmer, „auch heikel, da dies in die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf eingreifen kann“. Der Bezirk reagiere daher mit einer für alle Beteiligten gleichermaßen sachgerechten Festlegung für eine Reduzierung, ohne in die Gewichtungen einzugreifen. Demnach werde der Mittelwert der Anzahl der Wahlplakate bei der Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahl 2016 (23.892) und der Bundestagswahl 2017 (27.746), der bei 25.891 Plakaten liegt, genau um die Hälfte reduziert. Zugelassen sind also diesmal nur knapp 13.000. Systematische Kontrollen seien, so Hölmer, „aufgrund der Menge der aufgehängten Plakate dennoch leider nur schwer möglich“.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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