Wer ist wo für Schnee und Eis zuständig?
CDU fordert Verkehrssicherungspflicht vom Bezirk / BSR erläutert Winterdienst
Glatteis und Schnee auf Rad- und Gehwegen sorgten in den vergangenen Wochen nicht nur für Ausrutscher, sondern verursachten auch Unfälle. Die CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) fordert das Bezirksamt jetzt in einem Antrag auf, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Radwege sollen mehr berücksichtigt werden als bisher, gegebenenfalls sei hierfür das Straßenreinigungsgesetz zu ändern, sagt Dustin Hoffmann, Vorsitzender der Fraktion. Es soll verstärkt kontrolliert werden, ob Grundstückseigentümer und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) ihrer Winterdienstpflicht nachkommen. Grundstückseigentümer müssen den Bürgersteig vor ihrem Anwesen von Schnee und Eis befreien, die Stadtreinigung ist für Radwege zuständig. „Ich danke den BSR-Mitarbeitern und den Hausbesitzern dafür, dass sie teilweise täglich der Rutschgefahr den Kampf ansagen“, so Hoffmann. Jedoch sei seit Jahren zu beobachten, dass die Straßen mit der ersten Schneeflocke geräumt werden, Rad- und Fußwege hingegen blieben über Tage sich selbst überlassen. „Das Bezirksamt muss daher selbst seiner Verkehrssicherungspflicht auf den Geh- und Radwegen, besonders auch vor den eigenen Grundstücken, mindestens genauso nachkommen, wie es der öffentlichen Hand bei den Fahrbahnen gelingt“, fordert Hoffmann. Der Antrag steht in der nächsten BVV-Sitzung auf der Tagesordnung.
Im Internet sind bei der BSR unter dem Stichpunkt „Winterdienst“ die Zuständigkeiten aufgelistet. So werden Hauptstraßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr vom Schnee geräumt und mit Salz vom Eis befreit, was auch den markierten Radstreifen auf den Fahrbahnen zu Gute kommt. Straßen mit „geringer Verkehrsbedeutung", also zumeist Wohn- und Nebenstraßen, werden mit Splitt bestreut, Salz ist dort nicht erlaubt. Auf Fußgängerüberwegen sowie an Bus- und Straßenbahnhaltestellen kommt ebenfalls Splitt zum Einsatz.
Bei den diversen Arten von Radwegen gibt es einige Unterschiede, was den Winterdienst betrifft. Auf mit Pollern geschützten Radfahrstreifen mit einer Breite von mindestens 2,10 Metern kommen Spezialfahrzeuge mit Schneepflug zum Einsatz, die auch Feuchtsalz aufbringen. Das gilt auch für die meisten Fahrradstraßen. Auf ausgewiesenen Radwegen, die ebenfalls mit Winterdienstfahrzeugen befahrbar sein müssen, ist die BSR nach dem Straßenreinigungsgesetz zur Schneeräumung verpflichtet, aber nicht zur Beseitigung von Glatteis. „In Berlin gilt auf Radwegen somit ein striktes Auftaumittelverbot“, erläutert BSR-Sprecher Sebastian Harnisch.
Glättefreie Radwege seien aber ohne Auftaumittel nicht machbar, Splitt oder Sand keine wirksame Alternative, so Harnisch weiter. Im Gegenteil. „Sie bergen für Radfahrende tückische Gefahren wie zum Beispiel den sogenannten Rollsplitt-Effekt.“ Zudem seien solche „abstumpfenden Stoffe“ nicht umweltfreundlicher als auftauende Mittel, sofern diese mit modernen Streutechniken und in geringer Menge angewendet würden. Als Beispiel nennt Harnisch eine Solelösung, die rund 70 Prozent weniger Salz enthalte als das üblicherweise zum Einsatz kommende Feuchtsalz.
Detaillierte Infos zu den Zuständigkeiten im Winterdienst sind auf den Seiten des Ordnungsamts zu finden unter https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86159.php, ebenso auf https://service.berlin.de/dienstleistung/326714/.
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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