Wassersport ist wieder möglich
Neue Anordnung des Senats hebt restriktive Regelungen auf

Die Segler dürfen wieder auf Wasser. Eine Regatta wie hier im Sommer 2015 auf dem Müggelsee wird aber in diesem Jahr wohl nicht mehr möglich sein. | Foto: Ralf Drescher
  • Die Segler dürfen wieder auf Wasser. Eine Regatta wie hier im Sommer 2015 auf dem Müggelsee wird aber in diesem Jahr wohl nicht mehr möglich sein.
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Darauf hatten Berlins Wassersportler gewartet. Am 22. April ging das Schreiben von Sportstaatssekretär Aleksander Dzembritzki bei den Dachverbänden ein. In Vereinen organisierte Sportler dürfen wieder in See stechen.

Bis zu diesem Tag hatte es eine Ungleichbehandlung von Wassersportlern gegeben. Wer sein Boot am privaten Grundstück oder in einer gewerblichen Marina liegen hatte, durfte allein oder mit Familienangehörigen aufs Wasser. Die Bootshäuser der Wassersportvereine blieben im Rahmen der Kontaktsperren geschlossen, nicht einmal der Saisonstart durfte durch Wartungsarbeiten vorbereitet werden. „Es ist wieder möglich, die Wassersportvereine einschließlich der Stege zu betreten, um mit den dort liegenden Booten auf das Wasser zu fahren. Auch das Betreten der Bootshäuser, um die dort gelagerten Boote herauszuholen oder zurückzubringen, wird grundsätzlich wieder möglich sein. Einer gesonderten Ausnahmegenehmigung bedarf es für die vorgenannten Tätigkeiten nicht mehr“, schreibt Staatssekretär Dzembritzki den Wassersportlern.

Einige Regeln gibt es dennoch zu beachten. Der Wassersport ist nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder einer anderen Person ohne jede Gruppenbildung gestattet, wie es amtlich heißt. Umkleiden, Duschen, Toiletten und sonstige Vereinsräume in den Bootshäusern bleiben geschlossen. Auch beim Wassersport müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Wie die Wasserschutzpolizei auf einem via Internet veröffentlichten Flyer mitteilt, gilt das auch für die Vorbereitung der Boote und das Slippen ins Wasser. Auch hier dürfen nur Personen des eigenen Haushalts und maximal eine haushaltsfremde Person eingesetzt werden. Sollten mehr Personen erforderlich sein, muss ein gewerbliches Unternehmen beauftragt werden, welches von diesen Restriktionen ausgenommen ist. Weiterhin gültig bleiben die Einschränkungen, was Trainingsgruppen, Arbeitseinsätze von Vereinsmitgliedern, Gartenfeste und Picknicks auf Sportanlagen betrifft. Darauf weist das Schul- und Sportamt des Bezirk in einem Schreiben an die Vereinsvorstände noch einmal hin.

Wann und ob die anderen Sportanlagen wieder geöffnet werden, ist noch nicht klar. Inzwischen ist schon durchgesickert, dass Frei- und Sommerbäder vermutlich in dieser Saison geschlossen bleiben, weil Abstandsregeln kaum durchzusetzen sind.

Autor:

Ralf Drescher aus Lichtenberg

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