Rauchverbot im Wald beachten
Müggelheim. An mehreren Stellen im Bezirk hat der Wald bereits gebrannt, darunter in der Nähe der Gosener Landstraße. Anhaltend hohe Temperaturen und fehlende Feuchtigkeit verschärfen die Situation weiter. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weist deshalb noch einmal auf das strikte Rauchverbot im Wald hin. Im Wald und in dessen Nähe dürfen weder Zigaretten noch Holzkohlegrills entzündet werden. Das gilt ausdrücklich auch für alle Badestellen, die im Wald liegen. Wer beim Rauchen ertappt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen. Sollte es zum Brand kommen, sieht das Landeswaldgesetz Strafen bis 50 000 Euro vor. Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte sofort über den Notruf 112 die Feuerwehr verständigen. RD
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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