Gefährliches Falschparken
An Treptow-Köpenicks Badestellen gefährden Autofahrer die Umwelt
Wie im vergangenen Jahr gibt es auch in diesem Sommer ein großes Problem mit Falschparkern an den Badestellen im Bezirk. Darauf hat das Ordnungsamt Treptow-Köpenick hingewiesen.
Genaue Standorte, an denen das Falschparken festgestellt wurde, nannte das Ordnungsamt nicht. Im vergangenen Jahr galt unter anderem der Bereich zwischen der Badestelle Kleiner Müggelsee und dem Restaurant Neu-Helgoland als Hotspot. Vor allem an den Wochenenden ist derzeit der Allgemeine Ordnungsdienst rund um die Badestellen verstärkt im Einsatz. Die Mitarbeiter haben, so heißt es in einer Mitteilung, feststellen müssen, „dass viele der Erholungssuchenden mit Kraftfahrzeugen anreisen und dann einen Parkplatz suchen, der möglichst nah am Wasser ist“.
Rettungswege zugestellt
Das Problem: Dabei werden zunehmend Rettungswege sowie Flächen im Wald oder in Grünanlagen ordnungswidrig als Parkfläche genutzt. Teilweise stehen die Autos beidseitig und eng aneinander im absoluten Haltverbot. Durch heiße Katalysatoren und Motoren steigt zudem die Waldbrandgefahr auf dem sehr trockenen Gras und Laub an Waldrändern. Ebenfalls eine Umweltgefahr ist auslaufendes Öl, das das Grundwasser verschmutzen könnte.
Durch ein solches Verhalten gefährdeten die Verkehrsteilnehmer auch sich selbst und andere, erklärte das Ordnungsamt. So könne es bei einem Notfall passieren, dass wertvolle Zeit durch blockierte Rettungswege verloren gehe und das Falschparken damit verhängnisvolle Konsequenzen habe. „Gedankenlosigkeit beim Falschparken kann Menschenleben kosten!“, so die Warnung, die im selben Wortlaut auch schon im Sommer 2022 ausgesprochen wurde. Je schneller die Rettungskräfte am Einsatzort sind, desto schneller könnten sie bei Badeunfällen, Herzinfarkten oder Waldbränden Hilfe leisten.
Durchfahrtsbreite gewährleisten
Der Appell des Ordnungsamts lautet deshalb, möglichst mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Badestellen zu fahren. Wer dennoch das Auto nutzt, muss die erforderliche Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Meter gewährleisten (2,55 Meter Fahrzeugbreite und ein erforderlicher Sicherheitsabstand von mindestens 25 Zentimetern links und rechts). „Ist dies nicht gegeben, weil auf der anderen Straßenseite bereits ein Fahrzeug steht, darf auf der gegenüberliegenden Seite auch nicht geparkt werden.“
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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