Falschparken bedroht Leben
Ordnungsamt warnt vor Folgen des gedankenlosen Verhaltens an den Badestellen
In diesen Sommerwochen zieht es die Menschen wieder in Scharen an die Dahme, die Spree und den Müggelsee. Damit entsteht jedoch ein Problem, vor dem das Ordnungsamt Treptow-Köpenick jetzt warnt.
Vor allem an den Wochenenden ist derzeit der Allgemeine Ordnungsdienst rund um die Badestellen verstärkt im Einsatz. Die Mitarbeiter müssten dabei immer wieder feststellen, dass viele der Badegäste mit dem Auto anreisen und dann nach einem möglichst nah am Wasser gelegenen Parkplatz suchen, heißt es. Besonders voll ist es beispielsweise oft auf dem Parkplatz zwischen der Badestelle Kleiner Müggelsee und dem Restaurant Neu-Helgoland, aber auch in Rübezahl.
Zunehmend würden die Rettungswege sowie Flächen im Wald oder in Grünanlagen ordnungswidrig als Parkfläche genutzt. „Teilweise stehen die Fahrzeuge beidseitig, Stoßstange an Stoßstange, im absoluten Haltverbot“, teilt das Ordnungsamt mit. Doch das ist nicht das einzige Problem. Vielmehr lauern durch die Verstöße gegen das Halteverbot auch noch Umweltschäden. „Die Waldbrandgefahr kann sich beim Parken auf trockenem Gras bzw. Laub an Waldrändern und in Grünanlagen durch heiße Katalysatoren und Motoren erhöhen“, erklärt das Ordnungsamt. Darüber hinaus könne auslaufendes Öl das Grundwasser verschmutzen. Durch ein solches Verhalten würden die Verkehrsteilnehmer die Umwelt, aber auch sich selbst und andere gefährden. Bei einem Notfall könne es passieren, dass wertvolle Zeit durch Falschparker, die Rettungswege blockieren, verloren geht. „Gedankenlosigkeit beim Falschparken kann Menschenleben kosten!“, warnt das Amt daher. Je schneller die Rettungskräfte am Einsatzort sind, desto schneller könnten sie bei Badeunfällen, einem Herzinfarkt oder einem Waldbrand Hilfe leisten.
Das Ordnungsamt hat aus diesen Gründen dringend an die Bürger appelliert, zu den Badestellen im Bezirk möglichst mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Wer dennoch mit dem Auto komme, der sollte beim Parken die Regelungen der Straßenverkehrsordnung beachten. Allgemein gilt: Auch an den Stellen, wo das Parken am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen gestattet ist, muss die erforderliche Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Metern gewährleistet sein.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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