Sieben Abwendungsvereinbarungen unterzeichnet
Mieter von 126 Wohnungen vor Verdrängung geschützt
Das Bezirksamt konnte im vergangenen Jahr sieben Abwendungsvereinbarungen mit Käufern von Mietshäusern abschließen, informiert Stadtentwicklungsstadtrat Kevin Hönicke (SPD).
In sozialen Erhaltungsgebieten haben die Bezirke die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht zugunsten Dritter auszuüben, wenn abzusehen ist, dass Käufer eines Mietshauses dieses möglicherweise aufwendig sanieren und dann die Miete drastisch erhöhen könnten. Das hätte zur Folge, dass alteingesessene Mieter ausziehen müssten. Mit dem Vorkaufsrecht haben die Bezirke die Möglichkeit, einer kommunalen Wohnungsbaugenossenschaft oder einer Genossenschaft das Haus zum Kauf anzubieten. Diese verpflichten sich im Gegenzug, im Interesse der Mieter Sanierungen moderat vorzunehmen.
Sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen, das hatte das Bezirksamt 2020 auch mehrfach vor, berichtet Kevin Hönicke. Die Käufer von Immobilien haben allerdings laut Gesetz die Möglichkeit, durch eine entsprechende Vereinbarung den Vorkauf abzuwenden. Und die Bereitschaft, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, darf der Bezirk nicht ignorieren. Darin verpflichten sich die Käufer zu Zugeständnissen, die den Verblieb der Mieter in ihren Wohnungen ermöglichen. Dazu gehört, dass sie von Luxussanierungen absehen. Außerdem dürfen die Wohnungen für einen festgelegten Zeitraum nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
Eine solche Abwendungsvereinbarung kam im zurückliegenden Jahr in Lichtenberg in sieben Fällen zustande, berichtet der Stadtrat. Damit können Mieter in insgesamt 126 Wohnungen aufatmen. Abwendungsvereinbarungen konnten für Eitelstraße 9-10, Einbecker Straße 44/Marie-Curie-Allee 2, Lückstraße 47, Nöldnerstraße 25-27, Spittastraße 5 und 14 sowie Pfarrstraße 103 abgeschlossen werden.
„Die Abwendungsvereinbarungen sichern die Ziele des Milieuschutzes zum Teil über zehn oder 20 Jahre“, erklärt Kevin Hönicke. „Aber da geht noch mehr. Wir werden unsere Kriterien und Ermessensspielräume streng prüfen, um in Zukunft das Vorkaufsrecht zum Zuge zu bringen. Zusätzlich bin ich in intensiven Gesprächen, um in Lichtenberg mehr Partner zu gewinnen, damit wir das Vorkaufsrecht häufig anwenden können.“
Bei drei Grundstücken konnte der Bezirk das Vorkaufsrecht nicht wahrnehmen, weil nicht ausreichend Kriterien erfüllt wurden. Dabei handelt es sich um Objekte mit zu wenigen Wohnungen. Bei einem weiteren Grundstück konnte weder die Abwendungsvereinbarung unterzeichnet, noch eine Wohnungsbaugesellschaft oder eine Genossenschaft zur Ausübung des Vorkaufsrechts gefunden werden.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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