Bewerbungen jetzt möglich
Das Bezirksamt sucht Jugendschöffen
Das Bezirksamt sucht ehrenamtliche Jugendschöffinnen und -schöffen für jugendgerichtliche Strafverfahren in der Amtszeit 2024 bis 2028.
Einsatzorte sind das Landgericht und das Amtsgericht Tiergarten. Voraussetzungen für die Übernahme des Jugendschöffenamts sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 25 Jahren und Höchstalter von 69 Jahren sowie der Hauptwohnsitz in Lichtenberg. Interessierte dürfen keine Vorstrafen haben. Jugendschöffen nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Dabei sollen sie ihr Rechtsempfinden als nicht juristisch ausgebildete Personen und ihre Erfahrungen in der Jugenderziehung einbringen.
Neben den formalen Kriterien verlangt das verantwortungsvolle Amt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife und geistige Beweglichkeit. Bewerberinnen und Bewerber kommen auf eine Vorschlagsliste, die vom Lichtenberger Jugendhilfeausschuss beschlossen wird. Daraus wählt der Schöffenwahlausschuss im Laufe des Jahres 2023 die Schöffen für die folgende Amtsperiode.
Informationen erhalten Interessierte unter ¿902 96 40 28. Bereitschaftserklärungen sind auf https://bwurl.de/18rt zu finden. Interessierte senden ihre Bereitschaftserklärung dann schriftlich an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, JUG KR GS, Miranda Lehnert, 10360 Berlin, per E-Mail an Miranda.Lehnert@lichtenberg.berlin.de.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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