Neue Richter-Kandidaten gesucht
BVV muss eine Vorschlagsliste erstellen
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) sucht Bewerberinnen und Bewerber, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kandidieren möchten.
Für die Neuwahl hat die BVV für die Amtsperiode vom 19. August 2023 bis 18. August 2028 eine Vorschlagsliste aufzustellen. Für dieses Ehrenamt werden Interessierte gesucht, die mindestens 25 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Berlin haben. Sie werden gebeten, sich bis zum 21. Oktober bei folgender Adresse zu bewerben: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin, Möllendorffstraße 6, 10360 Berlin. Die Bewerbung muss Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift sowie die aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit enthalten.
Es werden nur Bewerbungen von Personen berücksichtigt, die die Voraussetzungen gemäß der Paragraphen 20 bis 22 sowie 186 der Verwaltungsgerichtsordnung erfüllen. Ausgeschlossen sind Personen, die keinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk haben und nicht das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus besitzen. Ebenso Angestellte und Beamte bei Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie in anderer Weise im öffentlichen Dienst oder ehrenamtlich in der Verwaltung tätige Personen.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr, wirken bei der mündlichen Verhandlung sowie der anschließenden Beratung mit und stimmen bei der Entscheidung mit ab. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung haben sie die gleichen Rechte wie Berufsrichter. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden von Berufsrichtern so aufbereitet, dass die Ehrenamtlichen in die Lage versetzt werden, im Einzelfall nach Recht und Gesetz mitzuentscheiden.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Verwaltung in seinen individuellen Rechten verletzt, steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen. Verwaltungsgerichte befinden über Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen, etwa dem Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Aufenthalts- und Asylrecht, Beamtenrecht, Baurecht, Gesundheitsrecht, Sozialhilferecht und vieles mehr.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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