Neuen berlinpass beantragen?
Lichtenberg. Personen, die beispielsweise Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung sowie Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können ab 15. Februar den neuen berlinpass beantragen. Das teilt das Bezirksamt mit. Dass trifft auf all jene zu, deren neu oder weiterbewilligter Leistungsempfängerzeitraum im März 2021 oder später beginnt. Alle anderen leistungsbeziehenden Personen nutzen weiter das Berlin-Ticket S in Verbindung mit ihrem abgelaufenen berlinpass oder dem vor März 2021 ausgestellten Bewilligungsbescheid. Das gilt solange, bis sie 2021 einen neuen Bescheid erhalten. Wegen der derzeit einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregelungen in den Bürgerämtern sind berlinpass-Anträge ausschließlich schriftlich an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für Bürgerdienste, 10360 Berlin, mit dem Stichwort „berlinpass“ zu senden. Informationen unter https://berlin.de/berlinpass. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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