Tiere sollen geschützt werden
BVV ist für ein Verbot von Hochzeitstauben
Bei Veranstaltungen im Bezirk soll künftig das Fliegenlassen von Tauben verboten werden. Das betrifft insbesondere Hochzeitstauben.
Das beschloss die BVV auf Antrag der Verordneten der Tierschutzpartei. Das Fliegenlassen von Hochzeitstauben in den Himmel ist für Brautpaare ein romantisches Symbol des Glücks. Für die Tauben ist das indes eine angstvolle Prozedur und im schlimmsten Fall führt sie zu deren baldigem Tod, so die Verordneten der Tierschutzpartei. Außerdem ist es laut Tierschutzgesetz verboten, Tiere auszusetzen.
Bei der unzeitgemäßen Tradition wird das Aussetzen beziehungsweise Fliegenlassen jedoch billigend in Kauf genommen. Weitere Gründe für ein Verbot des Fliegenlassens: Der Orientierungssinn bei weißen Tauben, vor allem den Pfautauben, ist weniger ausgeprägt als beispielsweise bei grauen Brieftauben. Manche finden daher nie wieder zurück zu ihrem Schlag. Sie überleben oft nicht lange in „Freiheit“, und werden aufgrund ihres weißen Federkleids und mangelnder Erfahrung schneller Opfer von Greifvögeln oder Katzen, fliegen vor Scheiben oder fahrende Autos.
Anders als Stadttauben verhungern sie oftmals, da sie nie gelernt haben, sich selbst zu versorgen. Der Transport in engen Käfigen, helles Licht, Lärm und von Fremden in die Hände genommen zu werden, das alles sind Stressfaktoren für die Tiere. Dieser Auffassung ist auch die Mehrheit der Lichtenberger Verordneten.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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