Grillverbot in Lichtenberg
Lichtenberg. Grillen ohne Ausnahmegenehmigung ist in öffentlichen Berliner Grünanlagen gemäß Paragraph 6 Absatz 2 verboten. Jeder Bezirk hat die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu erlassen. In Lichtenberg wurden alle Ausnahmeregelungen für das Grillen bereits 2022 zurückgenommen. Das Grillen im Fennpfuhlpark, im Stadtpark Lichtenberg, im Rudolf-Seiffert-Park und an der Landmarke in der Wartenberger Feldflur ist nicht mehr erlaubt. Die dort früher vorhandenen Grillplätze wurden bereits zurückgebaut. Auch in allen anderen Grünanlagen ist das Grillen nicht erlaubt. Wer zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bezirksamt bittet alle Lichtenberger, dabei zu helfen, öffentliche Grünanlagen für die Erholung und Freizeitgestaltung zu erhalten sowie Natur und Umwelt zu schützen, indem Müll ordentlich entsorgt, das Grillen und offenes Feuer unterlassen wird, Tiere nicht gefüttert werden und respektvoll mit der Nachbarschaft umgegangen wird. my
Autor:Manuela Frey aus Charlottenburg |
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