Tote Vögel umgehend melden
Möwe mit Geflügelpest in der Rummelsburger Bucht gefunden
Bei einer in der Rummelsburger Bucht tot aufgefundenen Möwe wurde das Geflügelpestvirus H5N1 nachgewiesen.
Es ist in dieser Saison der erste Fall in Berlin, der bei einem Wildvogel nachgewiesen wurde, informiert das Bezirksamt. Die Möwe wurde von einer Frau verendet auf einem Steg in der Rummelsburger Bucht gefunden und durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts zur Untersuchung ins Landeslabor Berlin-Brandenburg gebracht. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte wenig später durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Die Berliner Veterinärbehörden prüfen derzeit, ob und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden müssen, um Berliner Geflügel zu schützen.
Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2020/2021 bei 20 Wildvögeln und in einem Hausgeflügelbestand auf. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Erreger. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit auch auf Menschen übertragen worden. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde jedoch nicht festgestellt.
Der für den Veterinärbereich zuständige Stadtrat Martin Schaefer (CDU) erklärt: „Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Geflügelhalter im Bezirk werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Auch für Hobbyhaltungen gilt, dass die Ställe und Standorte gegen das Betreten durch Unbefugte gesichert sein sollten.“
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass je nach Ausbreitung des Virus die Stallhaltung von im Freien gehaltenem Geflügel auch per Allgemeinverfügung behördlich angeordnet werden kann. Dies kann, je nachdem wie sich die Situation weiter entwickelt, auch recht kurzfristig geschehen. Halter von Geflügel sind deshalb angehalten, die tagesaktuellen Pressemitteilungen des Bezirksamts sowie der zuständigen Senatsverwaltung zu verfolgen.
Weitere Informationen sind auf https://bwurl.de/16ab zu finden.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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