Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern: Frist läuft aus
Lichtenberg. Am 31. Dezember endet in Berlin die Übergangsfrist zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in bestehenden Wohngebäuden. Darauf macht das Bezirksamt aufmerksam. Für Neubauten war die Installation von Rauchwarnmeldern bereits seit Anfang 2017 gesetzlich vorgeschrieben. In Aufenthaltsräumen sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen, sieht die Berliner Landesbauordnung vor, dass diese mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgerüstet sein müssen. Küchen sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Bezirksamt empfiehlt, einen Rauchwarnmelder in jedem Raum, insbesondere im Kinderzimmer, Schlafzimmer und in Abstellräumen. Die Montage muss so erfolgen, dass im Falle von Brandrauch sofort der Alarm ausgelöst wird. Mindestens einmal im Monat sollte der Prüfknopf des Rauchwarnmelders betätigt werden. Beim Kauf sollte auf geprüfte Geräte mit Q-Zeichen geachtet werden. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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