Ab März keine Bäume mehr fällen!
Sommerrodungsverbot gilt ein halbes Jahr

Das Bezirksamt weist nachdrücklich auf das Sommerrodungsverbot hin. Bauherren, die Bäume fällen müssen, sollten dies in Absprache mit dem Amt bis spätestens Ende Februar erledigen. | Foto:  Bernd Wähner
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Das Umwelt- und Naturschutzamt weist vorsorglich bereits jetzt auf das Sommerrodungsverbot hin.

Es gilt vom 1. März bis einschließlich zum 30. September. Zu beachten ist: Das Verbot von Fällungen während der Vegetationsperiode bezieht sich nicht nur auf die Beseitigung geschützter Baumarten, sondern auch auf Baumarten und Gehölzbestände, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen.

„Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tierarten“, erklärt der für Umwelt und Grünflächen zuständige Stadtrat Martin Schaefer (CDU). „Daher gilt es, besonders sensibel mit dem Thema umzugehen. Der Gesetzgeber hat hohe Auflagen erlassen, um den bestmöglichen Natur- und Artenschutz gerade in der Vegetationsperiode sicherzustellen.“

Daher sollten Träger anstehender Bauvorhaben im Bezirk das Umwelt- und Naturschutzamt frühzeitig informieren, um mögliche Bauverzögerungen aus Arten- oder Naturschutzgründen vermeiden zu können. Denn es ist es gesetzlich untersagt, während des Sommerrodungsverbots Bäume, Hecken, „lebende Zäune“, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder gar zu beseitigen.

Zulässig sind allerdings schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen. Ausnahmen vom saisonalen Verbot ergeben sich nur für behördlich angeordnete Maßnahmen und für solche, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Verstöße gegen das Sommerrodungsverbot können mit einer Geldbuße geahndet werden. Nähere Informationen zu Baumschutz und Baumfällungen gibt es unter https://bwurl.de/14tr.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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