Ab März darf nicht gefällt werden
Sommerrodungsverbot gilt für ein halbes Jahr
Vom 1. März bis zum 30. September gilt das Sommerrodungsverbot. Darauf weist das Umwelt- und Naturschutzamt hin.
Dieses Verbot der Fällung während der Vegetationsperiode bezieht sich nicht nur auf die Beseitigung geschützter Baumarten, sondern auch auf Baumarten und Gehölzbestände, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen.
„Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tierarten“, erklärt der für Umwelt und Grünflächen zuständige Stadtrat Martin Schaefer (CDU). „Daher gilt es, besonders sensibel mit dem Thema umzugehen. Der Gesetzgeber hat hohe Auflagen erlassen, um den bestmöglichen Natur- und Artenschutz gerade in der Vegetationsperiode sicherzustellen.“
Deshalb sollten zum Beispiel Vorhabenträger von Neubauten im Bezirk das Umwelt- und Naturschutzamt frühzeitig über geplante Bauvorhaben informieren, um Verzögerungen aus Arten- oder Naturschutzgründen vermeiden zu können. Denn es ist gesetzlich untersagt, während des Sommerrodungsverbots Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder gar zu beseitigen.
Zulässig sind allerdings schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen. Ausnahmen vom saisonalen Verbot ergeben sich nur für behördlich angeordnete Maßnahmen und für solche, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, erläutert Stadtrat Schaefer. Dazu zählen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Verstöße gegen das Sommerrodungsverbot können mit einer Geldbuße geahndet werden. Informationen zu Baumschutz und Baumfällungen gibt es unter https://bwurl.de/14tr.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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