Für ein soziales Miteinander
E-Scooter nur an festen Standorten abstellen
Das Bezirksamt soll die Standortbindung für abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder, die in einigen Bereichen des Bezirks bereits gilt, ausweiten und mit den Anbietern geschützte Bereiche vereinbaren, in denen diese Fahrzeuge abgestellt werden können.
Außerhalb der ausgewiesenen Bereiche soll das dauerhafte Abstellen der Fahrzeuge durch die Betreiber technisch unmöglich gemacht werden. Das beschloss die BVV auf Antrag der CDU-Fraktion und nach Beratung in ihren Fachausschüssen. „Ob mit Kinderwagen oder Rollstuhl, aber auch zum Abstellen von E-Scootern: Alle wollen ohne große Hindernisse Gehwege nutzen“, sagt Frank Teichert, der ordnungspolitsche Sprecher der CDU-Fraktion.
Derzeit kann die Mehrheit der Gehwege im Bezirk zum Abstellen von E-Scooter oder Leihfahrrädern genutzt werden. Einige Nutzer stellen diese aber mitten auf den Weg, wodurch alle anderen behindert werden. „Es darf nicht die Aufgabe anderer sein, diese Fortbewegungsmittel aus dem Weg zu räumen“, so Teichert. Zur Freihaltung der Gehwege und damit auch zur Entlastung des Ordnungsamtes sollten Sperrbereiche ausgeweitet und die Standortbindung vergrößert werden.
„In einer Stadt wie Berlin darf so ein durchaus sinnvolles Angebot nicht auf Kosten anderer Personen genutzt werden“, fordert Teichert und fügt hinzu: „Bei allem Verständnis für Zeitdruck und Hektik: Wenn wir nach Hause kommen, lassen wir ja auch nicht unsere Schuhe und Jacken in der Mitte des Flures liegen. Für ein soziales Miteinander müssen wir uns die Sekunden nehmen und alles an seinen Platz stellen.“ Dieser Auffassung ist auch die Mehrheit der Verordneten.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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