Maulkorb für bissige Hunde
Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen und angeleint werden. Diese Maßnahmen seien nicht unverhältnismäßig, befand das Verwaltungsgericht Trier (Az.: 1 L 593/13.TR). Denn sie dienten dem Schutz Dritter. Das gilt auch, wenn die betreffende Rasse offiziell nicht als gefährlich eingestuft wurde, erklärt der Deutsche Anwaltverein. dpa-Magazin / mag