Firmenwagen interessieren auch das Finanzamt
Einige Arbeitgeber stellen ihren Angestellten Firmenwagen zur Verfügung. Diese müssen das Finanzamt darüber informieren. Denn der geldwerte Vorteil muss versteuert werden.Grundsätzlich veranschlagt der Fiskus monatlich ein Prozent des Listenpreises. Beträgt dieser beispielsweise 30 000 Euro, hat der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil von 300 Euro. Das macht 3600 Euro pro Jahr, die zum Einkommen zählen und versteuert werden müssen.Wer diese pauschale Ein-Prozent-Regelung umkurven will, um...