Probezeit ist verlängerbar
Führerscheinneulinge können auch nach Ablauf der zweijährigen Probezeit zu einer Fristverlängerung oder Aufbauseminaren bestraft werden. Das teilt der ADAC mit und weist auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München (Az.: M 6a S 12.690) hin. Demnach könnten die Behörden diese Maßnahmen ergreifen, wenn ein Autofahrer beispielsweise während der Probezeit eine rote Ampel überfahren oder sich andere schwere Verstöße geleistet hat. dpa-Magazin / mag