Gutachterkosten nicht absetzbar
Bei Mängeln im Haus können die Kosten für einen Gutachter nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch für Legionellenuntersuchungen, die TÜV-Prüfung für Aufzüge sowie die Überprüfung, ob Abwasserrohre dicht sind. Darauf weist der Verband Wohnen im Eigentum hin. Auch Messungen durch den Schornsteinfeger können nicht mehr bei der Steuererklärung angegeben werden. dpa-Magazin / mag