Steuervorteile nur bei Mindestmiete
Wenn Haus- oder Wohnungseigentümer Wohnraum zu geringeren als den marktüblichen Konditionen vermieten, sollten sie prüfen, ob der vereinbarte Betrag für die volle Nutzung der möglichen Steuervorteile ausreichend ist.Beträgt die Miete weniger als zwei Drittel der Marktmiete, kürzt das Finanzamt die Höhe der steuerlich absetzbaren Kosten aus der Vermietungstätigkeit. Geregelt ist das im Paragraf 21 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes. Der Bund der Steuerzahler in Berlin empfiehlt deshalb,...