Kein Einspruchsrecht für Mieter
Wird eine Wohnung oder ein Mietshaus energetisch saniert, muss der Mieter das hinnehmen.Diese Bauarbeiten, wie etwa eine neue Wärmedämmung der Fassade oder das Einsetzen neuer Fenster, gelten als "Wohnwertverbesserung", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. In der Folge darf der Vermieter auch die Miete erhöhen: Elf Prozent der Kosten dürften nach Abschluss der Bauarbeiten pro Wohnung und Jahr umgelegt werden.Nur in Einzelfällen kann der Mieter unzumutbare Härte anführen. Dazu...