Kein Lärmschutz nötig: Anwohner müssen auf BER-Eröffnung hoffen
Spandau. Vom Tegeler Fluglärm Betroffene können sich keine Hoffnungen darauf machen, mit zusätzlichem Schallschutz geschützt zu werden. Grund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juni.Anwohner des Flughafens Tegel hatten den Senat darauf verklagt, angesichts des zunehmenden Flugverkehrs in Tegel ihre Wohnungen mit zusätzlichem Schallschutz auszustatten. Alternativ hatten sie auf Entschädigung gehofft. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am...