Zu lange Kontrolle am Flughafen
Verpassen Reisende wegen einer zu lange dauernden Sicherheitskontrolle ihren Flug, steht ihnen eine Entschädigung zu. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az.: 1 U 276/12).In dem Fall wollte der Kläger am Flughafen Frankfurt einen Flug antreten, der um 4.20 Uhr starten sollte. An der Sicherheitskontrolle wurde er aufgehalten, weil der Verdacht bestand, in seinem Handgepäck könnten sich gefährliche Gegenstände befinden. In solchen Fällen ruft die Bundespolizei einen...