Weniger Wahlwerbung als 2021
Die Zahl der Plakate zur Wiederholungswahl ist in Marzahn-Hellersdorf deutlich gesunken
Seit Jahresbeginn hängen sie wieder überall an den Laternen in den Straßen. Wahlplakate sind vor der Wiederholungswahl am 12. Februar omnipräsent. Im Vergleich zur Wahl 2021 ist die Zahl jedoch deutlich gesunken.
Um Wahlplakate und Großwerbeflächen am Straßenrand aufstellen zu dürfen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Sie muss von den Parteien beim Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden. Bei der Wahl 2021 wurden insgesamt 20 450 Wahlplakate sowie 517 Großwerbeflächen für die sechs Parteien SPD, CDU, AfD, Grüne, Linke und FDP genehmigt. Dies teilte das Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf auf eine Anfrage der Berliner Woche mit. Zur Wiederholungswahl am 12. Februar sind es nur noch 14 800 Plakate sowie 449 Großwerbeflächen (von 540 beantragten). Dass die Zahl diesmal deutlich niedriger ist, dürfte auch daran liegen, dass nur das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) neu gewählt werden. 2021 fand bekanntlich gleichzeitig noch die Bundestagswahl statt.
Mit Abstand die meisten Wahlplakate hat die AfD aufgehängt mit insgesamt 6000 (2021: 6500). Auf Platz zwei folgt die Linkspartei mit 2700 (6000), dann die SPD mit 2100 (2450), die CDU mit 2000 (3000), die FDP mit 1000 (1000) und die Grünen mit 1000 (1500). Die Grünen halten sich damit an einen eigenen Vorschlag.
Im März 2022 hatte die BVV auf ihren Antrag hin einen Beschluss zur Wahlwerbung gefasst. Darin wurde das Bezirksamt ersucht, die Genehmigung der Plakate an Laternen auf 1000 Stück je Partei zu deckeln. Die Grünen hatten erklärt, dass die Straßen nicht überfrachtet werden sollten und Müll vermieden werde. Wahlplakate könnten zudem die Sicht im Straßenverkehr behindern. Im Übrigen können sie auch für das Ordnungsamt schon mal ein Ärgernis sein, weil sie nach den Wahlen manchmal nicht entfernt werden.
Das Ersuchen der BVV wurde allerdings nicht berücksichtigt. Es gibt bislang auf Landes- und Bundesebene keine gesetzliche Beschränkung für Art und Menge der Wahlwerbung. Das Gleiche gilt auch für den Umfang der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel. Die Parteien können demnach mit ihrem vorhandenen Budget selbst entscheiden, wie viele Wahlplakate sie sich leisten wollen.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.