Neuer Bußgeldkatalog der Senatsumweltverwaltung
Das Ordnungsamt kann höhere Strafgelder gegen Umweltsünder verhängen
Der Senat hat einen neuen Bußgeldkatalog für Umweltsünden beschlossen. Ob er dem Ordnungsamt ein wirksames Mittel an die Hand gibt, Umweltsündern erfolgreich auf die Finger zu klopfen, wird im Bezirksamt bezweifelt.
„Einer grundsätzlichen Erhöhung von Bußgeldern stehe ich sehr offen gegenüber“, sagt Ordnungsstadträtin Nadja Zivkovic (CDU). Bei jedem konkreten Fall gebe es aber Prämissen wie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit. Dem Gesetz nach seien auch die finanziellen Verhältnisse des Umweltfrevlers zu berücksichtigen. Das sei an sich schon ein Problem.
Der neue Bußgeldkatalog wurde im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm „Sauberes Berlin“ beschlossen und inkraft gesetzt. Er sieht höhere Verwarn-und Bußgelder für die unzulässige Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum vor. „Damit können Verstöße gegen das Umweltrecht besser verfolgt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Senatsumweltverwaltung.
Laut dem neuen Bußgeldkatalog kann beispielsweise für eine achtlos fallen gelassene Zigarettenkippe oder ein Kaugummi ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro erhoben werden. Bei einem gravierenderen Fall könnte das Ordnungsamt sogar ein Bußgeld in Höhe von 80 bis 120 Euro verhängen. Wird Hundekot nicht unverzüglich beseitigt, so kann dies mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro geahndet werden. Das Bußgeld könnte sich auf 80 bis 300 Euro belaufen. Wird Herrchen oder Frauchen beim Zuwiderhandeln in einer Grünanlage ertappt, können sogar bis zu 1500 Euro fällig werden. Das illegale Ablegen von Altreifen kann künftig 350 bis 800 Euro Bußgeld kosten. Das illegale Abladen von Bauabfällen kann, je nach Umfang, in ein Bußgeld in Höhe von 600 bis 25 000 Euro münden.
Obwohl der neue Berliner Bußgeldkatalog bereits in Kraft ist, lag er zum Zeitpunkt einer Anfrage der Berliner Woche beim Ordungsamt im Bezirk noch nicht vor. Einen direkten Vergleich mit dem alten Katalog hält die Ordnungsstadträtin auch nicht für „zielführend“. Es sollte eher die bisherige Praxis herangezogen werden.
Entscheidend seien zudem die diversen gesetzlichen Grundlagen. An den teils sehr zähen und unkonkreten Gesetzen und Verordnungen ändere der Katalog nichts. Konkret gehe es immer um den Einzelfall. Hier müssten immer gegebenenfalls vor Gericht entpsrechende Nachweise beigebracht werden. Die Richter seien unabhängig und entschieden nach persönlichen Prämissen. Dabei würden Festlegungen des Ordnungsamtes oft abgemildert oder Verfahren eingestellt. Die Zahlungsmoral habe zudem weiter abgenommen. Ordnungsgelder einzutreiben, sei wegen der Kompiziertheit der Verfahren in Berlin außerdem sehr schwierig.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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