Anwohner kommen ihren Pflichten nicht nach
Ordnungsamt kontrolliert verstärkt die private Laubentsorgung
Das Ordnungsamt kontrolliert verstärkt, ob Anwohner von sogenannten C-Straßen in den Siedlungsgebieten das Laub von den Straßen entfernen. Dies gehört zu ihren Pflichten als Anlieger.
C-Straßen sind wenig ausgebaute Straßen am Berliner Stadtrand, deren Reinigung von der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte den Anwohnern obliegt. „Zu einer ordnungsgemäßen Reinigung gehört auch die Beseitigung des von den Straßenbäumen gefallenen Laubs“, erklärt das Ordnungsamt in einer Pressemitteilung. Eine Entsorgung durch die BSR und das Grünflächenamt erfolge nicht. Dennoch lagern Anwohner das zusammengekehrte Laub und Schnittgut auf öffentlichem Straßenland statt es vorschriftsmäßig zu entsorgen. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße zwischen zehn und 50 Euro geahndet werden.
An den Stämmen der Straßenbäume abgelagertes Pflanzenmaterial schadet auf längere Sicht den Bäumen, da es bei der Kompostierung stattfindenden Fäulnisprozessen deren Rinde angreift. Auch der Rasen an den Straßenrändern ist dem nicht gewachsen und stirbt ab.
Sollte eine Kompostierung des Laubs auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, können bei der BSR Laubsäcke zum Preis von vier Euro pro Stück erworben werden. Die Entsorgungsgebühren sind im Kaufpreis bereits enthalten. Werden die Säcke bei der BSR selbst angeliefert, gibt es sogar einen Euro pro Sack zurück. Geringe Mengen können auch über die Biotonne entsorgt werden.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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