Mietstundung durch Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf. Wer Räume des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf angemietet hat, dem wird die Miete auf Antrag gestundet. Der schuldige Mietzins kann bis 30. Juni 2022 beglichen werden. Voraussetzung ist eine Einzelfallprüfung, bei der nachgewiesen werden muss, dass die Miete oder Pacht gegenwärtig nicht wegen der Covid-19-Krise termingerecht gezahlt werden kann. hari
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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