Zahl der Betriebe deutlich gesunken
Spielhallengesetz zeigt Wirkung
Seit Einführung des Berliner Spielhallengesetzes im Mai 2011 nimmt die Zahl der Spielhallen in der Hauptstadt kontinuierlich ab. Marzahn-Hellersdorf bildet da keine Ausnahme. Waren es 2011 noch 37 Betriebe, sind es heute nur noch 21.
Vor allem die mit dem Gesetz verschärften Genehmigungsbedingungen haben dazu beitragen. So dürfen Spielhallen seither einen Mindestabstand von 500 Metern zur nächsten Spielhalle und 200 Metern zu Oberschulen nicht unterschreiten. Weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens viele Betriebe aufgrund ihres Standorts damit automatisch nicht mehr den neuen Vorgaben gerecht werden konnten, erhielten sie zunächst noch eine vorübergehende Betriebserlaubnis. Für einen Weiterbetrieb über den 31. Juli 2016 hinaus benötigten die 31 Bestandsbetriebe in Marzahn-Hellersdorf jedoch neue Erlaubnisse, nunmehr nach Paragraf 2 des Spielhallengesetzes sowie Paragraf 24 des Glücksspielstaatsvertrags.
Nach Angaben von Wirtschaftsstadträtin Nadja Zivkovic (CDU) hatten bis zur Antragsabgabefrist am 5. Juli 2016 sämtliche 31 Bestandsbetriebe Anträge auf zukünftigen Weiterbetrieb im Sonderverfahren gestellt. Zwei Anträge wurden anschließend aus formalen Gründen abgelehnt. Gleich 16 Anträge fielen demnach „wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit“ heraus (zum Beispiel wegen wiederholten Begehens von Ordnungswidrigkeiten in der Vergangenheit), wovon zwei freiwillig wieder zurückgezogen wurden. Zwei weitere Spielhallen mussten aufgrund wirtschaftlicher Gründe passen.
Die übrigen elf Bestandsbetriebe verbleiben laut Zivkovic zurzeit noch im Sonderverfahren. In dessen Verlauf werden nochmals fünf Spielhallen wegfallen, da sie gegen die im Gesetz vorgeschriebenen Mindestabstände verstoßen.
Im Ergebnis werden von 31 Bestandsbetrieben künftig nur noch sechs übrigbleiben. Hinzukommen sieben Spielhallen, die nach 2011 und damit bereits unter Einhaltung der neuen Vorgaben genehmigt wurden. Außerdem gibt es momentan noch drei Betriebe, deren Anträge im Sonderverfahren abgelehnt wurden, aber aufgrund der aufschiebenden Wirkung laufender Klageverfahren noch geöffnet sind. „Aktuell liegen keine Neuanträge von Spielhallen auf Bescheidung vor“, teilt Nadja Zivkovic auf Nachfrage der Berliner Woche mit.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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