Fahrräder sicher abstellen
Der Abstand zwischen parkendenden Pkw und abgestellten Fahrrädern sollte immer so groß sein, dass das Auto von einem umfallenden Rad nicht beschädigt wird. Ansonsten muss der Fahrradbesitzer für den Schaden aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 45 C 8793/11), auf das der ADAC hinweist. dpa-Magazin / mag