Parken in zweiter Reihe
Wer in zweiter Reihe parkt, haftet für die Folgen möglicher, dadurch verursachter Unfälle. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Meldorf hervor (Az.: 81 C 1124/10), auf das der ADAC hinweist. Ein Autofahrer hatte sein Auto in zweiter Reihe abgestellt. Als seine Tochter aus dem Auto stieg, wurde sie von einem Wagen angefahren und leicht verletzt. Das Auto wurde beschädigt. Der Vater muss nun für die Hälfte des Schadens aufkommen, entschied das Gericht. dpa-Magazin / mag