Videokamera im Mietshaus
Mieter können sich nicht in jedem Fall gegen eine Videoüberwachung in ihrem Mietshaus wehren. Das entschied das Amtsgericht Köpenick (Az.: 2 C7/13). Ob Kameras zulässig sind, hänge stark von den jeweiligen Umständen ab. In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter gegen die Videoüberwachung in seinem Haus geklagt. Das Gericht wies die Klage aber ab. Der Grund: Der Mieter hatte kein Nutzungsrecht an dem überwachten Fahrradkeller. dpa-Magazin / mag