Was Mieter in Wohnanlagen beachten müssen
Schmutzige Schuhe, Mülltüten, Fahrräder oder Kinderwagen - viele Mieter benutzen den Hausflur als Abstellkammer. Erlaubt ist das aber nicht."Der Hausflur ist nicht Bestandteil des Mietverhältnisses", sagt Claus Deese vom Mieterschutzbund in Recklinghausen. "Daher muss der Eigentümer in den meisten Fällen nicht dulden, dass etwas abgestellt wird."Im Gegenteil: "Der Vermieter hat für die Verkehrssicherungspflicht im Hausflur Sorge zu tragen", erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband...