Reinigungskräfte haben das Nachsehen
Arbeitgeber müssen Putzkräften Leerlaufzeiten nicht vergüten. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az.: 3 Sa 440/11).In dem Fall hatte eine Putzfrau geklagt, die verschiedene Objekte vormittags und nachmittags reinigte. Dabei reihten sich die einzelnen Arbeitseinsätze nicht nahtlos aneinander. Vielmehr lagen dazwischen oft bis zu vier Stunden lange Leerlaufzeiten, welche die Mitarbeiterin zu Hause verbrachte. Das Reinigungsunternehmen vergütete die Fahrtzeiten...