Im Job am Eis verschluckt
Verschluckt sich ein Berufstätiger beim Eisessen auf dem Weg von der Arbeit, ist das kein Arbeitsunfall.Daher besteht auch kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft. Das entschied das Sozialgericht Berlin (Az.: S 98 U 178/10). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.Ein Unternehmensberater kaufte sich auf dem Heimweg von einem Geschäftstermin ein Eis. Beim Einfahren der U-Bahn verschluckte er das letzte Stück - einen hartgefrorenen Brocken - unwillkürlich, so der Mann. Es sei in...